Header der Kanzlei
KanzleiRechtSteuerWirtschaftsprüfungSeminareKontakt / Anfahrt


Kanzlei-News

Die aktuelle Ausgabe der Kanzleinachrichten - Januar 2012 - ist online und steht zum Abruf bereit.

 

Wir bilden uns für Sie fort

Existenzgründer

 

Hinweis auf IHK-Veranstaltung zur Erstinformation

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier

Unsere Partner

Kanzlei Dr. Metschkoll - Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer

***

Impressum

Über die Kanzlei

Die Kanzlei Dr. Metschkoll bietet als Unternehmen wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Mit einem ganzheitlichen Beratungskonzept unterstützen wir Unternehmen bei der Entscheidungsfindung zu wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Problemstellungen. Entscheidungen, die zum Erfolg führen, benötigen fundierte Kenntnisse und die richtige Einschätzung aller Rahmenbedingungen. Wir nutzen Synergien zwischen den bei uns vertretenen Beratungsperspektiven und liefern damit eine wichtige und fundierte Entscheidungsgrundlage.

Arbeitsrecht - Schwerpunktthema

10 (vermeidbare) Irrtümer und Fehler bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

- Rechtsanwalt Dirk Scherzer -

Die Themen „Kündigung“ und „Kündigungsschutz“ haben nach wie vor große Bedeutung.

Auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite sollte strengstens auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften geachtet werden, um keine Nachteile zu riskieren.

Häufig sind es indes das gefährliche Halbwissen, gepaart mit einer Scheu vor den mutmaßlich hohen Rechtsanwalts- und Prozesskosten, die dazu führen, dass die Rechte der Betroffenen allzu oft auf der Strecke bleiben.

In unserem Beitrag soll mit 10 weit verbreiteten Rechtsirrtümern über die Kündigung von Arbeitsverhältnissen aufgeräumt werden.

Beitrag über die 10 Kündigungsirrtümer

<<Zur Hauptseite Arbeitsrecht>>

Steuerrecht - Grundsteuer

Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf dem Prüfstand

Derzeit ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11) zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig.

Neben der Frage der grundsteuerlichen Begünstigung von Religionsgemeinschaften wird von den Beschwerdeführern insbesondere geltend gemacht, dass die Bewertung zum Stichtag 1935 (Beitrittsgebiet) bzw. 1964 (Übriges Bundesgebiet) zur Ungleichbehandlung führt, da sich die Wertverhältnisse von 1935 bzw. 1964 unterschiedlich entwickelt haben. Damit sei eine neue Hauptfeststellung notwendig.

Ob die Verfassungsbeschwerde auch für die Vergangenheit Erfolg haben wird, ist fraglich, da das Bundesverfassungsgericht in der Regel in solchen Fällen einen Änderungsauftrag an den Gesetzgeber gibt. Die Grundsteuer ist für die Gemeinden eine bedeutende Einnahmequelle.

Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will und bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit profitieren möchte, stellt beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides unter Hinweis auf das oben genannte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Vorlage für den Antrag finden Sie hier.

<< zur Hauptseite Steuerrecht >>

Erbrecht - Schwerpunktthema

Ihr letzter Wille geschehe…!? 
Über (vermeidbare) Irrtümer und Fehler beim Vererben

- Rechtsanwalt Dirk Scherzer -

 „Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher. Der Tod und die Steuer.“ (Benjamin Franklin, 1706-1790, am. Politiker)

Und obwohl das so ist und es auch jeder weiß, werden die Themen „Sterben“ und „Tod“ nur allzu gern aus dem Alltag verdrängt. Wer will sich auch schon vorzeitig mit seinem Ableben befassen.

Dann ist es wenig verwunderlich, dass beim Vererben so viele Fehler passieren. Dies ist deshalb besonders tragisch, weil, anders als bei lebzeitigen Rechtsgeschäften, der Erblasser nicht mehr persönlich gefragt werden kann, was genau er eigentlich gewollt hat.

Die Folge fehlender, unwirksamer oder unklarer Verfügungen sind zumeist heftigste Auseinandersetzungen über den Nachlass. Nicht selten stirbt dann mit dem Familienoberhaupt auch der Familienfrieden.

In unserem Beitrag soll mit 10 weit verbreiteten Irrtümern über das Vererben aufgeräumt werden.

Zu den 10 Irrtümern über das Vererben

<<Zur Hauptseite Erbrecht>>

Steuerrecht - Schwerpunktthema

Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums
- BFH erteilt Gesetzgeber eine Lektion in Sachen Gesetzgebung -

- RA Dirk Scherzer -

 

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Aufwendungen für ein Erststudium unter bestimmten Voraussetzungen als vorab entstandene Werbungskosten anzusehen sind. Dies hat zur Folge, dass Studenten ihre Ausgaben, die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Studium entstehen, als Werbungskosten bei ihren Einkünften steuerlich geltend machen dürfen.

Mehr über die praktischen Folgen und die rechtlichen Hintergründe dieser Entscheidung, lesen Sie in unserem Artikel.

Weiter zum Artikel

<< zur Hauptseite Steuerrecht >>

 

Recht
Steuern
Tipps
Seminar

Aktuelles aus Recht und Steuer

27.01.2012 12:35

Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2012

Die Gewährung freier Unterkunft oder freier Wohnung ist bei der Berechnung der Lohnsteuer und der...


Kat: Steuer
25.01.2012 09:11

Elektronische Lohnsteuerkarte erst ab 1.1.2013

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte noch im Oktober 2011 darauf hingewiesen, dass die...


Kat: Steuer
23.01.2012 15:35

Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter bei getrennt lebenden Ehegatten

Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter sind auch dann als außergewöhnliche Belastung...


Kat: Steuer
20.01.2012 17:15

Gewöhnliche Aufenthaltsdauer im Inland als maßgebliche Voraussetzung für die Besteuerung

Hat eine Person im Inland keinen Wohnsitz, kann es trotzdem zur Besteuerung nach deutschen...


Kat: Steuer
18.01.2012 09:43

Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen: Umstellung der Buchführung frühzeitig angehen

Bilanzierende Unternehmen müssen (bis auf wenige Ausnahmen) für Wirtschaftsjahre, die nach dem...


Kat: Tipps