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Kanzlei-NewsDie aktuelle Ausgabe der Kanzleinachrichten - Januar 2012 - ist online und steht zum Abruf bereit.
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Über die Kanzlei![]() Die Kanzlei Dr. Metschkoll bietet als Unternehmen wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an. Mit einem ganzheitlichen Beratungskonzept unterstützen wir Unternehmen bei der Entscheidungsfindung zu wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Problemstellungen. Entscheidungen, die zum Erfolg führen, benötigen fundierte Kenntnisse und die richtige Einschätzung aller Rahmenbedingungen. Wir nutzen Synergien zwischen den bei uns vertretenen Beratungsperspektiven und liefern damit eine wichtige und fundierte Entscheidungsgrundlage. Arbeitsrecht - Schwerpunktthema10 (vermeidbare) Irrtümer und Fehler bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen- Rechtsanwalt Dirk Scherzer - Die Themen „Kündigung“ und „Kündigungsschutz“ haben nach wie vor große Bedeutung. Auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite sollte strengstens auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften geachtet werden, um keine Nachteile zu riskieren. Häufig sind es indes das gefährliche Halbwissen, gepaart mit einer Scheu vor den mutmaßlich hohen Rechtsanwalts- und Prozesskosten, die dazu führen, dass die Rechte der Betroffenen allzu oft auf der Strecke bleiben. In unserem Beitrag soll mit 10 weit verbreiteten Rechtsirrtümern über die Kündigung von Arbeitsverhältnissen aufgeräumt werden. Steuerrecht - GrundsteuerVerfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf dem PrüfstandDerzeit ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11) zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig. Neben der Frage der grundsteuerlichen Begünstigung von Religionsgemeinschaften wird von den Beschwerdeführern insbesondere geltend gemacht, dass die Bewertung zum Stichtag 1935 (Beitrittsgebiet) bzw. 1964 (Übriges Bundesgebiet) zur Ungleichbehandlung führt, da sich die Wertverhältnisse von 1935 bzw. 1964 unterschiedlich entwickelt haben. Damit sei eine neue Hauptfeststellung notwendig. Ob die Verfassungsbeschwerde auch für die Vergangenheit Erfolg haben wird, ist fraglich, da das Bundesverfassungsgericht in der Regel in solchen Fällen einen Änderungsauftrag an den Gesetzgeber gibt. Die Grundsteuer ist für die Gemeinden eine bedeutende Einnahmequelle. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will und bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit profitieren möchte, stellt beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides unter Hinweis auf das oben genannte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Vorlage für den Antrag finden Sie hier. Erbrecht - SchwerpunktthemaIhr letzter Wille geschehe…!?
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Aktuelles aus Recht und Steuer
27.01.2012 12:35
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Elektronische Lohnsteuerkarte erst ab 1.1.2013Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte noch im Oktober 2011 darauf hingewiesen, dass die... Kat:
23.01.2012 15:35
Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter bei getrennt lebenden EhegattenUnterhaltszahlungen an die Schwiegermutter sind auch dann als außergewöhnliche Belastung... Kat:
20.01.2012 17:15
Gewöhnliche Aufenthaltsdauer im Inland als maßgebliche Voraussetzung für die BesteuerungHat eine Person im Inland keinen Wohnsitz, kann es trotzdem zur Besteuerung nach deutschen... Kat:
18.01.2012 09:43
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen: Umstellung der Buchführung frühzeitig angehenBilanzierende Unternehmen müssen (bis auf wenige Ausnahmen) für Wirtschaftsjahre, die nach dem... Kat:
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